Friesland Charter BEDINGUNGEN
Gruppenunterkünfte
Diese Friesland Charter Bedingungen Gruppenunterkünfte sind
im Einklang mit der Recron Bedingungen die Juni 1994 im Rahmen der Kommission für Verbraucherangelegenheiten der
niederländischen Wirtschaftsrates und in enger Zusammenarbeit mit dem
niederländischen Automobilklub ANWB und den niederländischen
Verbraucherverbänden Consumentenbond und Kosumenten Kontakt aufgestellt worden.
Alle Verträge bezüglich der Benutzung Gruppenunterkünfte unterliegen diese
Bedingungen.
Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen bedeutet:
- Unterkünft: Das Ganze oder ein Teil
von Gebäuden, Fahrzeugen und/oder sonstige Unterkünfte mit allem Zubehör,
Inventar und gemieteten Sachen;
- Unternehmer: Die Unternehmung, das
Institut oder der Verein, der die Gruppenunterkunft zur verfügung stellt;
- Vertragspartner: derjenige, der namens
sichselbst oder namens einer kleinen oder namens einer Groen Gruppe den
Vertrag mit dem Unternehmer abschliet;
- Kleine Gruppe: die Gesamtzahl von
Einzelpersonen, die kraft des Vertrages das Recht hat in der Unterkunft zu
verbleiben und aus maximal 6 Personen besteht. Wenn diese (maximal 6)
Personen das Alleinrecht über die Unterkunft beanspruchen, ist Rede von
einer Groen Gruppe;
- Grosse Gruppe: Die Gesamtzahl von
Einzelpersonen, die kraft des Vertrages das Recht hat in der Unterkunft zu
verbleiben und aus mehr als 6 Personen besteht. Auch ist de Rede von einer
grossen Gruppe, wenn das Alleinrecht über die Unterkunft beanspucht wird;
- Hausregeln: Regeln betreffend den
Gebrauch von und den Verbleib auf, rund um und in der Unterkunft.
- Geschillencommissie:
Geschillencommissie Recreatie, Surinamestraat 24, NL-2585 GJ Den Haag. Dies
ist eine Schlichtungskommission, zusammengesetzt von ANWB, Consumentenbond
und RECRON.
Artikel 2: Inhalt des Vertrages
- Der Unternehmer stellt für die vereinbarten
Zwecke die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung für die vereinbarten
Periode.
- Der Vertrag wird auch getroffen auf Basis der
vom Unternehmer an den Feriengast erteilten schriftlichen Auskünft,
Prospekt(e) und/oder anderem Werbungsmaterial.
- Auf diesem Vertrag findet niederländisches
Recht Anwendung.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem
Unternehmer spätestens am Ankunftstag eine Liste der Gruppenteilnehmer zu
übergeben.
Artikel 3: Ordnungsmäigkeit und
Sicherheit
- Der Unternehmer hat Sorge zu tragen für die
Ordnungsmäigkeit und Sicherheit von der zu Verfügung gestellten
Unterkunft, ausser wenn er sich auf höhere Gewalt berufen kann.
Artikel 4: Preis
- Der vereinbarte Preis ist inklusiv
Betriebskosten und andere hinzukommende kosten, mit Ausnahme der
Touristensteuer und Endreinigung, es sei denn vorher etwas anders kenntlich gemacht ist.
- Sollten dem Unternehmer nach Festsetzung des
Preises aufgrund einer Lastenerhöhung infolge einer Änderung von ebenfalls
die den Vertragspartner und die Gruppenmitgleider mitbetreffenden Steuern,
Abgaben u.ä. zusätzliche kosten entstehen, können letztere dem
Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5: Bezahlung
- Der Vertragsparner muss die Zahlungen in
Euro's entrichten unter beachtung von gestellten Terminen. Der
totale Betrag mu spätestens am Ankunftstag im Besitz des Unternehmers sein
falls nicht anders vereinbart.
- Falls der Unternehmer am Ankunftstag nicht im
Besitz des total geschuldeten Betrages ist, ist der Unternehmer berechtigt,
dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern den Zugang zu seiner
Unterkunft zu verweigern.
- Falls der Vertragspartner sich nicht an die
Zahlungstermine hält, hat de Unternehmer das Recht, nach vorhergehender
schriftlicher Manhnung, den Vertrag schriftlich aufzukündigen.
- Der Vertragsparner kann die Aufkündigung
rückgängig machen durch nachträglich Erfüllung seiner
Zahlungsverpflichtungen binnen Zehn Werktagen nach Ausstellungsdatum der
schriftlichen Aufkündigung.
- Bei Überschreitung der vereinbarten
Zahlungstermine wird dem Vertragspartner der gesetzliche Zinssatz in
Rechnung gestellt, ab dem Datum, ab dem der Zahlungstermin verstreicht.
Artikel 6: Rücktritt
1. Der Vertragspartner ist befugt den Vertrag
schriftlich zu kündigen. Der Vertragspartner schuldet dem Unternehmer einen
Schadenersatz.
2a Rücktrittsregelung für eine grosse Gruppe.
Im Falle eines Rücktritts schuldet der Vertragspartner dem Unternehmer den
folgenden Schadenersatz:
- Bei Rücktritt bis 6 Monate vor Vertragsbeginn 25% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt bis 4 Monate vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt innerhalb 2 Monate vor Vertragsbeginn 90% des vereinbarten
Preises
- Bei Rücktritt oder nichterscheinen am Tag
des Vertragbeginnes schuldet der Vertragspartner den vereinbarten Preis.
2b Rücktrittsregelung für eine kleine Gruppe.
Im Falle eines Rücktritts schuldet der Vertragspartner dem Unternehmer den
folgenden schadenersatz:
- Bei Rücktritt bis 3 Monate vor Vertragsbeginn 15% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt bis 1 Monat vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt innerhalb eines Monates vor Vertragsbeginn 90% des vereinbarten
Preises
- Bei Rücktritt oder nichterscheinen am Tag des Vertragsbeginnes schuldet der
Vertragspartner den vereinbarten Preis.
3. Wenn die Unterkunft durch einen anderen
Vertragspartner für eine gleiche Periode oder für einen Teil diese Periode
reserviert wird zu Gunsten von ebensoviel Personen oder weniger und kein anderer
Teil der Unterkunft in dieser Periode verfügbar ist, wird der Schadenersatz
nach abzug der Verwaltungsgebühren nach verhältnis rückerstattet. Die
Verwaltungsgebühren betragen 5% des vereinbarten Preises, jedoch mindestens EUR
50,- und höchstens EUR 100,-. Für eine
kleine Gruppe kann aber der Minimalbetrag nie den vereinbarten Preis
übersteigen.
Artikel 7: Hausregeln
- Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder
sind angehalten den durch den Unternehmer aufgestellten Hausregeln,
einschliesslich der Anmeldepflicht, nachzukommen.
- Der Unternehmer muss dem Vertragspartner die
Hausregeln übergeben.
- Sollten die durch den Unternehmer
aufgestellten Hausregeln und/oder der Vertrag nicht mit den geltenden
RECRON-Bedingungen übereinstimmen und nachteilig für den Feriengast sein,
gelten diese Bedingungen.
- Der Vertragspartner muss die Gruppenmitglieder
über die geltenden Hausregeln informieren.
Artikel 8: Haftpflicht
- Der Unternehmer haftet nicht für Diebstal,
Unfälle oder schäden auf, rund um und in seiner Unterkunft, im Besonderen
nicht als Folge von falschem, unsachgemäem und unverständigem Gebrauch von
Kuche und Inventar, auer wenn diese eine Folge von Fahrlässigkeit seitens
des Unternehmers oder seines Personals sind.
- Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer
gegenüber für Schäden, die durch Zutun oder Versäumnisse von ihm und die
Gruppenmitglieder, soferne der Schaden nicht dem Vertragspartner und/oder
den Gruppenmitgliedern zuzurechnen ist.
- DerVertragspartner und/oder die
Gruppenmitglieder werden den Skipper was betrifft den Navigation gesetzlich
anerkannen als Kaptitän des Schiffes.
- Die gesetzliche Haftung des Unternehmers deckt
mindestens das Risiko, da billigerweise durch eine haftbarkeitsversicherung
mit einem Mindestbetrag von EUR 1.000.000,- gedeckt werden kann.
Artikel 9: Zwischenzeitliche
Kündigung und Räumung durch der Unternehmer bei Nichterfülling einer Leistung
- Falls der Vertragspartner und/oder (einer von)
den Gruppenmietgliedern die Verpflichtungen aus den Vertrag, Bedingungen,
Hausregeln oder den Vorschriften der zuständigen Behörde troz
vorhergehender Warnung nicht oder nicht genügend nachkommen und zwar
derart, da man nach den Mastaben von Recht und Billigkeit vom Unternehmer
nicht verlangen kann den Vertrag fortzusetzen, dann hat der Unternehmer das
Rechr deb Vertragspartner und /oder (einer von) den Grupopenmitgliedern die
Unterkunft zu räumen und das Gelände auf den schnellsten Wege zu
verlassen.
- Falls der Vertragspartner und/oder (einer von)
den Gruppenmietgliedern der Unterkunft nicht enträumen, ist ser Unternehmer
berechtigt auf Kosten des Vertragspartners der Unterkunft zu räumen.
- Wenn der Vertragspartner und/oder (einer von)
den Gruppenmietgliedern der Auffassung ist , da der Unternehmer den Vertrag
zu Unrecht gekündigt hat, hat er den Unternehmer dies unmittelbar
mitzutteielen und die Steitigkeit einem Zivilrichter vorzulegen.
Der Vertragspartner ist im Prinzip auch weiterhin verpflichtet, den
vereinbarten Tarif zu zahlen.
Artikel 10: Inkasso-spesen
Zu lasten des Vertragspartners bzw. des
Unternehmers gehen die vom Unternehmer bzw. Vertagspartner nach einer
Inverzusetzung billigerweise entstandene auergerichtlichen Kosten. Falls der
Gesamtbetrag nicht rechtzeitig beglichen ist, kann nach schriftlicher
Aufforderung der gesetzliche Zinsprozentsatz über den Restbetrag in Rechnung
gestellt werden.
Artikel 11: Vertagsauflösung
1. Falls die gemietete Unterkunft ohne Schuld des
Unternehmers unbrauchbar wurde oder vorübergehend nicht bewohnt werden kann,
haben sowohl Unternehmer als auch Vertragspartner das Recht den Vertrag
aufzulösen. Falls die Unbrauchbarkeit oder die vorübergehende
Nichtbewohnbarheit der Unterkunft dem Unternehmer zuzurechnen ist, kann der
Vertragspartnet Schadenersatz fordern.
Falls möglich kann der Unternehmer dem
Vertagspartner eine gleichwertige Erzatzunterkunft zum gleichen Preis anbieten.
In diesem Fall kann der Vertragspartner wählen zwischen Vertragsauflösung oder
Akzeptieren der Ersaztunterkunft.
Artikel 12: Streitigkeitem
- Alle Streitigkeiten. die mit dem
Zustandekommem oder der Ausfühhrung der Verträge, auf die sich diese
Bedingungen besiehen, einhergehen oder damit zusammenhängen, können der
zuständige Richter als auch der Geschillencommissie Recreatie,
Surinamestraat 24, NL-2585 GJ Den Haag vorgelegt werden.
- Falls der Vertragspartner und/oder (einer von)
den Gruppenmitgliedern seine Beschwerde bei der Geschillencommissie
anhängig macht, wird unbeschadet der Bestimmung in Art.9 Abs. 3 eine
Streitigkeit innerhalb von zwei
Monaten nach Entstehung seiner Beschwerde vorzugweise schriftlich dem
Unternehmer vorgelegt.
- Wenn der Vertragspartner und/oder (einer von)
den Gruppenmitgliedern einen Streitigkeit durch die Geschillencommissie
behandelt haben will, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
- Wenn der Unternehmer eine Streitigkeit durch
die Geschillencommissie behandelt haben will, slägt er dem Vertragspartner
und/oder (einem von) den Gruppenmietgliedern schriftlich vor, die
Streitigkeit durch die Geschillencommissie behandeln zu lassen. Der
Vertragspartner und/oder (einer von) den Gruppenmietgliedern mu sich
innerhalb fünf Wochen nach diesem Antrag schriftlich äuern, ob er die
entstandene Streitigkeit durch die Geschillencommissie oder aber durch den
zuständigen Richter behandeln lassen will. Hört der Unternehmer innehalb
des obenerwähnten Termines nichts von der Wahl des Vertragspartners
oder/und (eines von) den Gruppenmietgliedern dann ist der Unternehmer
berechtigt die Streitigkeit dem zuständigen Richter vorzulegen.
- Die Geschillencommissie fällt ihre
Entscheidungen gemä den in ihrer Satzung festgelegten Bestimmungen. Die
Entscheidungen der Geschillencommissie haben die Form verbindlicher
Empfehlungen. Für die Behandluneiner Streitigkeit ist eine Vergütung
fällig.
- Wendet sich der Vertragspartner und/oder
(einer von) den Gruppenmietgliedern an einen Zivilrichter, hat dies innerhalb von einem Jahr nach seinem
ertsten Brief an den Unternehmer zu erfolgen.
Artikel 13: Änderungen
- Ungeachtet des in Absatz 1 Beschriebenen
konnen der Konsument und der Unternehmer individuelle Vereinbarungen
treffen, wobei von diesen Bedingungen zum Vorteil des Konsumenten abgewichen
werden kann.
(c) 1994 / 2003 Friesland Charter