Friesland Charter

Die Garantie gut geregelt: STO Garant

STO-Garant

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STO Garant Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nimmt Friesland Charter die Dienste von STO Garant in Anspruch, eines von der Autoriteit Financiële Markten (AFM, der niederländischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte) anerkannten Garantiesystems. Sie können dies auf der Teilnehmerseite von STO Garant überprüfen (www.sto-garant.nl/de/teilnehmer). Weitere Informationen über STO Garant stehen auf der Website www.sto-garant.nl/de.


Für jedes (Reise-)Angebot von Friesland Charter wird für Sie auf dieser Website angeführt, ob die Garantie von STO Garant anwendbar ist. In der Beschreibung des Garantiesystems erfahren Sie, was zum Leistungsumfang der Garantie gehört und welche Bedingungen dabei gelten. Dieses Garantiesystem steht auf der Website von STO Garant www.sto-garant.nl/de/downloads).


Prinzip der Regelung
Wenn die Garantie von STO Garant für Ihre Buchung anwendbar ist, entrichten Sie den Reisebetrag nicht Friesland Charter, sondern zahlen ihn auf das Anderkonto der Stichting Derdengelden Certo Escrow ein, einem bei De Nederlandsche Bank (DNB, der niederländischen Zentralbank) und der Autoriteit Financiële Markten (AFM, der niederländischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte) eingetragenen Zahlungsdienstleister. Diese Stiftung für Anderkonten garantiert Ihnen Ihren Reisebetrag bis zum Ende Ihrer Buchung. Am Tag nach Beendigung der Reise wird der Reisebetrag Friesland Charter ausgezahlt. Sollte Friesland Charter vor dem Ende Ihrer Buchung in eine finanzielle Schieflage geraten, lässt STO Garant die Garantie greifen. Der Garantieregelung entnehmen Sie, wie Sie Ihre Ansprüche in so einer Situation geltend machen.